Antrag an die Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie Veitshöchheim vom 18.

März 2018 zur Änderung der Satzung vom 1. Dezember 2013

Antragsteller: Vorstand der Kolpingsfamilie

 

Die Mitgliederversammlung möge die Änderung von § 2 (Vereinszwecke) unserer Sat-

zung vom 1. Dezember 2013 in der vorgelegten Form (siehe Anlage 3) beschließen.

 

Begründung: Das Finanzamt Würzburg hat bei Überprüfung unserer Satzung vom 1. De-

zember 2013 festgestellt, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen der Abga-

benordnung – AO (§ 60 i.V.m. § 59 AO) für einen Verein entspricht und somit die Vorausset-

zungen für Gemeinnützigkeit nicht gegeben sind.

 

Der Vorstand hat unter Kontaktaufnahme mit dem Diözesanverband und unter Zuhilfenahme der vom Finanzamt Würzburg zur Verfügung gestellten Mustersatzung den § 2 (Vereinszwecke) entsprechend geändert. Dabei werden im Unterschied zur bisherigen Fassung zu allen in der Satzung aufgeführten Zwecken erläutert, wodurch diese verwirklicht werden sollen. Zudem entspricht die Reihenfolge der einzelnen Absätze jener der Mustersatzung des Finanzamts. Der Entwurf dieser Satzungsänderung wurde dem Finanzamt Würzburg vorgelegt. Dieses hat inzwischen mitgeteilt, dass der eingereichte Satzungsentwurf nunmehr den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung – AO (steuerbegünstigte Zwecke) entspricht.

 

Die vorgeschlagene Satzungsänderung muss durch die Mitgliederversammlung als oberstes

beschlussfassende Organ der Kolpingsfamilie beschlossen werden. Dann kann die geänderte

Satzung beim Finanzamt zusammen mit dem Beschlussprotokoll eingereicht werden.

 

Unten sind beide Versionen des §2 als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.

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